Steuerberatung
Vergütung

Die Vergütungen für die Tätigkeiten der Kanzlei ergeben sich aus der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Grundsätzlich bemessen sich die Gebühren im Falle der Wertgebühr (§ 10 StBVV) nach dem jeweiligen individuellen Gegenstandswert (z. B. Umsatz, zu versteuerndes Einkommen).
Für einzelne oder mehrere für denselben Auftraggeber laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung (§ 14 StBVV) vereinbart werden. Die Vereinbarung ist schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu treffen.
Für sonstige Leistungen fällt eine Zeitgebühr in Form der aufgewendeten Zeit zum Stundensatz an (§ 13 StBVV).
Es gelten die jeweils gültigen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.